Schäden, die im Rahmen eines Reit- und Ausbildungsbetriebes, Pensionsbetriebes, Gestütes oder
Reiterhofes Dritten zugefügt werden sind durch eine Betriebshaftpflicht abdeckbar. Für gewerbliche
Reitbetriebe ist diese fast unerlässlich, für anders geführte Einrichtungen möglich.
Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
und der daraus folgenden Bestimmungen, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den
Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die sich aus dem beschriebenen Betriebscharakter
ergeben.
Leistungen in unserem Konzept
Leistung
inklusive
Gesetzlichen Haftpflicht des Betriebsinhabers für Gebäude und Grundstücke
Haltung eigener Pferde bzw. Fohlen
Das Hüten fremder "Pensionspferde"
Das Halten von Nutztieren
Private Kutschfahrten
Hunde
Flurschäden
Weideschäden
Bauherrenhaftpflicht
Abvermietung
Ländliche Gastwirtschaften im Nebenbetrieb
Ferienbetten
Verkauf von eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen
Verwahrungsrisiken
Reitlehrerhaftpflicht
Gewahrsamschäden am Pensionstier
Hüterisiko des Versicherungsnehmers
Deckhengste, Veranstaltungsrisiken
Schul- und Verleihpferde
Gnadenbrotpferde
Fohlen
Gewerbliche Kutschfahrten und bestimmte Arbeitsmaschinen
Umwelthaftpflicht
Legende: nein ja optional möglich
Natürlich ist auch eine Erweiterung im Rahmen dieses Konzeptes möglich.
Angebote erstellen wir Ihnen gern individuell. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.